Linhart fährt doch noch nicht nach Berlin

Seine Bestellung als Botschafter war rechtswidrig, er wurde nie offiziell akkreditiert. Die Ausschreibung wird nun wiederholt.

Wien, Berlin Die Geschichte rund um die Bestellung des ehemaligen Außenministers Michael Linhart (ÖVP) zum österreichischen Botschafter in Berlin ist um eine Facette reicher. Wie die Vorarlberger Nachrichten am Samstag berichteten, wurde der 63-jährige Vorarlberger ausgewählt, ohne sich beworben zu haben – die Bewerbungsfrist endete noch während seiner Amtszeit in der Bundesregierung. Dies ging aus einer Anfragebeantwortung von Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) hervor. Nach weiteren VN-Recherchen stellte sich nun heraus: Dieser Vorgang war nicht gesetzeskonform.

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Von vierzehn Anwärtern wurde es der fünfzehnte

Michael Linhart wird Botschafter in Berlin, ohne sich dafür beworben zu haben.

Wien, Berlin Michael Linhart war seit 2018 österreichischer Botschafter in Paris, hatte sich gut in der Stadt eingelebt und erwartete bereits die spannende Zeit während der nun laufenden EU-Ratspräsidentschaft Frankreichs.

Dann kam der Oktober 2020, Sebastian Kurz (ÖVP) trat als Kanzler zurück, Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) folgte ihm als Regierungschef nach, also musste ein Nachfolger im Außenressort her. Die Wahl fiel auf den 63-jährigen Vorarlberger Linhart, er folgte dem Ruf nach Wien ins Außenamt. Doch die Amtszeit währte nur 56 Tage, nach einer weiteren Rochade wurde Schallenberg am 6. Dezember wieder Außenminister.

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Radio FM4: Interview über die fehlende mündliche Matura

Am 05. Februar 2022 war ich in der FM4-Sendung „Morning Show“ telefonisch zugeschaltet und habe über meine Erfahrungen mit der fehlenden mündlichen Matura 2020 berichtet. Den Blog-Artikel dazu gibts hier.

Konsolidierte Fassung: 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung (05.02.2022)

Aufgrund der zum Inkrafttreten sehr zeitnahen Novellierung, wird wohl so schnell keine konsolidierte Fassung der 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 34/2022, novelliert durch BGBl. II Nr. 46/2022) im Rechtsinformationssystem des Bundes vorliegen. Die Änderungen treten mit 5. Februar 2022 in Kraft. Dieses selbst erstellte Dokument soll etwas Abhilfe schaffen, es stellt die Verordnung inklusive der eingearbeiteten Novellen – mit Stand 5. Februar 2022 – dar.

Es wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, Ungenauigkeiten und Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail oder via Twitter. Danke.

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