Nationalrat geht in 27. Untersuchungsausschuss der zweiten Republik, Korruptionsvorwürfe gegen ÖVP-geführte Ministerien werden untersucht.
Wien „Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen“, steht in Artikel 52 der Bundesverfassung. So können die Abgeordneten zum Beispiel Anfragen an eine Ministerin stellen. Oder sie setzen einen Untersuchungsausschuss ein, um ein bestimmtes Thema der Vollziehung genauer unter die Lupe zu nehmen. Vor wenigen Wochen ist dies zum 27. Mal in der zweiten Republik geschehen: SPÖ, FPÖ und Neos laden zum „Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder“.