Konsolidierte Fassung: Covid-19-Basismaßnahmenverordnung (24.03.2022)

Aufgrund der zum Inkrafttreten sehr zeitnahen Novellierung, wird wohl so schnell keine konsolidierte Fassung der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 86/2022, novelliert durch BGBl. II Nr. 121/2022) im Rechtsinformationssystem des Bundes vorliegen. Die Änderungen treten mit 24. März 2022 in Kraft. Dieses selbst erstellte Dokument soll etwas Abhilfe schaffen, es stellt die Verordnung inklusive der eingearbeiteten Novellen – mit Stand 24. März 2022 – dar.

Es wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, Ungenauigkeiten und Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail oder via Twitter. Danke.

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Kommentar: Rechtssicherheit schaut anders aus

Die Regierung schafft es immer noch nicht, die Pandemie abzuwickeln. Und das, obwohl der neue Gesundheitsminister Johannes Rauch gleich bei seinem ersten Auftritt Großes verkündete: Er wolle mit dem Corona-Management wieder Sicherheit verbreiten. Das Resultat in der Praxis, als Menschen am Dienstag auf die neuen Maßnahmen warteten, die am Mittwoch gelten sollen: Unsicherheit in vielen Bereichen. Unsicherheit in der Gastronomie und bei Veranstaltern darüber, welche Regeln jetzt gelten. Unsicherheit bei Behörden: Sie müssen das Recht schlussendlich exekutieren, Strafen verhängen, Veranstaltungen genehmigen oder verbieten. Und zwar so, dass es nachvollziehbar ist. Das ist mit dem Hin und Her zu später Stunde praktisch unmöglich geworden.

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Neuer Gesundheitsminister Rauch: „Wenn, dann mit ganzem Herzen“

Johannes Rauch ist auf der Bundesbühne angekommen.

Wien Nein, das sei kein Job, den er sich „antue“. Auch wenn darüber in den vergangenen Tagen oft spekuliert wurde, sei das Gegenteil der Fall: „Wenn ich es mache, dann mit ganzem Herzen und mit ganzer Kraft“, stellt der designierte Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) klar. Bei seiner Antrittspressekonferenz betrat er an der Seite seines langjährigen Wegbegleiters und Vizekanzler Werner Kogler erstmals die große nationale Bühne. Nicht in Turnschuhen, das war der erste Unterschied zu Vorgänger Wolfgang Mückstein.

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Linhart fährt doch noch nicht nach Berlin

Seine Bestellung als Botschafter war rechtswidrig, er wurde nie offiziell akkreditiert. Die Ausschreibung wird nun wiederholt.

Wien, Berlin Die Geschichte rund um die Bestellung des ehemaligen Außenministers Michael Linhart (ÖVP) zum österreichischen Botschafter in Berlin ist um eine Facette reicher. Wie die Vorarlberger Nachrichten am Samstag berichteten, wurde der 63-jährige Vorarlberger ausgewählt, ohne sich beworben zu haben – die Bewerbungsfrist endete noch während seiner Amtszeit in der Bundesregierung. Dies ging aus einer Anfragebeantwortung von Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) hervor. Nach weiteren VN-Recherchen stellte sich nun heraus: Dieser Vorgang war nicht gesetzeskonform.

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Von vierzehn Anwärtern wurde es der fünfzehnte

Michael Linhart wird Botschafter in Berlin, ohne sich dafür beworben zu haben.

Wien, Berlin Michael Linhart war seit 2018 österreichischer Botschafter in Paris, hatte sich gut in der Stadt eingelebt und erwartete bereits die spannende Zeit während der nun laufenden EU-Ratspräsidentschaft Frankreichs.

Dann kam der Oktober 2020, Sebastian Kurz (ÖVP) trat als Kanzler zurück, Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) folgte ihm als Regierungschef nach, also musste ein Nachfolger im Außenressort her. Die Wahl fiel auf den 63-jährigen Vorarlberger Linhart, er folgte dem Ruf nach Wien ins Außenamt. Doch die Amtszeit währte nur 56 Tage, nach einer weiteren Rochade wurde Schallenberg am 6. Dezember wieder Außenminister.

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