In der zweiten Republik herrschte Konsens über die Wiedereinführung der Pockenimpfpflicht. Fast.
Wien, Bregenz Als 1948 mit dem „Bundesgesetz über Schutzimpfungen gegen Pocken“ die Impfpflicht wiedereingeführt wurde, äußerten sich im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens alle Ärzte- und Arbeiterkammern, die Gewerkschaften sowie alle Länder positiv zum neuen Gesetz. Bis auf eines: Das Amt der Vorarlberger Landesregierung sprach sich gegen die Regierungsvorlage aus, wenngleich es mit dem Gesetz einverstanden wäre, sollte dieses beschlossen werden. So steht es im Bericht des Gesundheitsausschusses vom 23. Juni 1948.
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